Günstige Hausratversicherungen – Wichtige Punkte
Wissenswertes zum Versicherungsschutz
Es gibt Gefahren, die im Standard-Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht ohne weiteres voll enthalten sind. Dabei sollte man jeweils den gewählten Tarif des betreffenden Versicherungsunternehmens betrachten. Man sollte sich zum Beispiel über den Einschluss von Sturmschäden und den Diebstahl von Fahrrädern genauer informieren.
Das Fahrrad gut abschließen
Durch die Hausratversicherung besteht für das Fahrrad am Versicherungsort gegen die bestehenden Grundgefahren Versicherungsschutz. Wird der Diebstahl aber an einem anderen Ort ausgeführt, gibt es nur dann eine Schadenersatzleistung von der Hausratversicherung, wenn das Zweirad mit einem Sicherheitsschloss gegen Diebstahl geschützt gewesen ist. Hat der Diebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens stattgefunden, muss das Fahrrad grundsätzlich in der Garage, dem Keller oder der Wohnung gestanden haben und dort gestohlen worden sein, damit die Versicherung zahlt. Anders ist dies nur, wenn man im betreffenden Zeitraum noch mit dem Rad außerhalb unterwegs gewesen sein sollte und es einem dann gestohlen worden ist. Oftmals muss der Versicherte, dem ein Rad gestohlen wurde, einen gewissen Teil des Schadens als Selbstbeteiligung tragen; die versicherte Summe ist in der Regel begrenzt. Es kann auch sein, dass die Versicherung für die Einbeziehung von Fahrraddiebstählen in den Versicherungsschutz einen Prämienzuschlag in Rechnung stellt.
Starker Sturm als Schadensursache
Wurde ein Schaden durch Sturm verursacht, dann leistet die Hausratversicherung nur dann Ersatz, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 gehabt hat. Die Versicherungsanbieter verfügen über ein Sturmregister, das ständig gepflegt und auf den neuesten Stand gebracht wird, und ihnen eine Einschätzung der Sachlage ermöglicht.