Günstige Hausratversicherungen – Wenn ich umziehe

Wenn der Wohnort wechselt

Ist man ausbildungsbedingt, berufswegen oder als Reisender für eine bestimmte Zeit nicht in seiner Wohnung, hat aber von dort Gegenstände mit an den neuen vorübergehenden Aufenthaltsort genommen, dann sind diese Gegenstände regelmäßig in der bestehenden Hausratversicherung mitversichert. Hier sollte man aber berücksichtigen, dass sowohl die Versicherungssumme als auch die versicherte Zeitspanne Einschränkungen unterliegen können. Will man in den Grenzen der Bundesrepublik einen Umzug vornehmen, so sind für dessen Zeitdauer bis zu einer Spanne von 2 Monaten die zu räumende und die zu beziehende Wohnung vom Hausratversicherungsschutz umfasst. Ist der Umzug abgeschlossen, erlischt der Versicherungsschutz für die alte Wohnung. Hat man anlässlich des Umzugs für die neue Wohnung teure Gegenstände angeschafft oder die Menge der eingebrachten Sachen durch Zukäufe erhöht, wäre zu überlegen, ob die Versicherungssumme der bestehenden Hausratversicherung noch ausreicht oder aber erhöht werde sollte.